Checkliste für die Probefahrt
Versicherungsschutz bei der Probefahrt
Probefahrten bei HändlernHändlerautos sind in der Regel vollkaskoversichert. Gibt es keine Vollkaskoversicherung, und kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, muß der Händler für den Unfallschaden aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde.
Probefahrten bei Privatanbietern
Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht und es zu einem Unfall kommt, müssen Sie als Probefahrer für den Schaden aufkommen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Zusammenhang ist noch etwas anderes wichtig: Wenn der Verkäufer Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein sehen möchte, ist das durchaus legitim. Denn wenn er Sie ohne gültigen Führerschein fahren läßt und es zu einem Unfall kommt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Und falls ein Probefahrer mit dem Fahrzeug verschwindet, kommt seine Kaskoversicherung dafür nicht auf.
Bei Kauf des Autos
Wenn Sie das Auto kaufen, geht die bestehende Haftpflichtversicherung kraft Gesetz auf Sie als Käufer über. Sowohl Sie als auch der Verkäufer müssen dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen. Auch die Ummeldung bei der Zulassungsstelle muß laut Gesetz innerhalb weniger Tage erfolgen (spätestens nach einer Woche). Denn sonst kann dies weitreichende steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen sowie Folgen im etwaigen Schadenfall haben.