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Probefahrt - Tipps

Checkliste für die Probefahrt

  • Das Fahrzeug springt sofort an, die Motordrehzahl bleibt im Leerlauf konstant.
  • Beim Fahren sind keine ungewöhnlichen Geräusche (Klappern, Klopfen) zu hören.
  • Der Wagen fährt auch beim Loslassen des Lenkrades weiter geradeaus, nach Kurven stellen sich die Räder wieder in den Geradeauslauf zurück.
  • Die Schaltung funktioniert leicht, exakt und ohne Kratzgeräusche.
  • Alle Pedale sind leichtgängig.
  • Die Kupplung schleift nicht und funktioniert einwandfrei.
  • Die Bremsen ziehen gleichzeitig und ruhig, man muss zum starken Bremsen nicht zweimal treten, und es sind keine metallischen Geräusche zu hören.
  • Bei der Vollbremsung mit ABS blockieren die Räder nicht, das typische Vibrieren tritt ein.
  • Die Bremsen sind nach der Probefahrt nicht heiß.
  • Versicherungsschutz bei der Probefahrt

    Probefahrten bei Händlern

    Händlerautos sind in der Regel vollkaskoversichert. Gibt es keine Vollkaskoversicherung, und kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, muß der Händler für den Unfallschaden aufkommen. Das gilt natürlich nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde.

    Probefahrten bei Privatanbietern

    Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht und es zu einem Unfall kommt, müssen Sie als Probefahrer für den Schaden aufkommen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Zusammenhang ist noch etwas anderes wichtig: Wenn der Verkäufer Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein sehen möchte, ist das durchaus legitim. Denn wenn er Sie ohne gültigen Führerschein fahren läßt und es zu einem Unfall kommt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Und falls ein Probefahrer mit dem Fahrzeug verschwindet, kommt seine Kaskoversicherung dafür nicht auf.

    Bei Kauf des Autos

    Wenn Sie das Auto kaufen, geht die bestehende Haftpflichtversicherung kraft Gesetz auf Sie als Käufer über. Sowohl Sie als auch der Verkäufer müssen dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen. Auch die Ummeldung bei der Zulassungsstelle muß laut Gesetz innerhalb weniger Tage erfolgen (spätestens nach einer Woche). Denn sonst kann dies weitreichende steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen sowie Folgen im etwaigen Schadenfall haben.



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