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Verkehrsregeln Polen

  • Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht

  • Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten
  • vom 1.11. bis zum 31.3. d.J. ist tagsüber mit Abblendlicht zu fahren
  • bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen; bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Situationen wird der Führerschein einbehalten
  • Verwendung von Spikesreifen ist verboten
  • Bei Dunkelheit: Vorsicht mit langsamfahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.)
  • Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten vorhanden)
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