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Verkehrsregeln Polen
Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht
Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten
vom 1.11. bis zum 31.3. d.J. ist tagsüber mit Abblendlicht zu fahren
bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen; bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Situationen wird der Führerschein einbehalten
Verwendung von Spikesreifen ist verboten
Bei Dunkelheit: Vorsicht mit langsamfahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.)
Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten vorhanden)
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