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Verkehrsregeln Tschechien

  • Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn

  • Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h
  • Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten
  • Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h
  • Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen
  • zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten
  • Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten
  • im Winter (vom 28.10. bis 31.3. d.J.) Lichtpflicht für Pkw
  • Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält
  • ab 1.4.2002 soll die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung 15.000 CKZ/rund 500 ? kosten
  • Verwendung von Spikesreifen ist verboten
  • Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und ähnlichen Situationen
  • vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt
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