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Verkehrsregeln Tschechien
Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn
Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h
Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten
Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h
Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen
zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten
Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten
im Winter (vom 28.10. bis 31.3. d.J.) Lichtpflicht für Pkw
Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält
ab 1.4.2002 soll die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung 15.000 CKZ/rund 500 ? kosten
Verwendung von Spikesreifen ist verboten
Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und ähnlichen Situationen
vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt
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