Am 01.02.2005 wurde in Deutschland ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Zu den bis dahin bekannten Führerscheinklassen wurde die Führerscheinklasse S eingeführt.
Damit dürfen nun auch Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahren Auto fahren. Die Führerscheinklasse S gilt für Quads und Trikes, sowie so genannte Miniautos mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Derzeit schreibt das Führen von Quads nicht das Tragen eines Helms vor. Aktuelle Crashtests zeigen jedoch, dass dies ein großes Sicherheitsrisiko birgt.
Unter den Miniautos versteht man Leichtkraftautos, die nicht mehr als 350 kg Leermasse aufweisen. Sollte es sich bei diesem Kfz um ein Elektroauto handeln, wird das Gewicht der Batterie mit in die Leermasse mit einbezogen.
Im Folgenden bieten wir eine Übersicht der wichtigsten Führerscheinklassen in Deutschland an.
EU-Führerscheinklassen:
| PKW-Klassen |
Klasse B:Kraftwagen bis 3,5 tMit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Klasse BE:Diese Führerscheinklasse ist eine Zusatz der Klasse B.Mit ihm können Sie: |
| Motorradklassen |
Mofaklasse:Mofasmit einer maximal 25 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und einen Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor Klasse M:Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit HilfsmotorKlasse A1:LeichtkrafträderKlasse A beschränkt:Motorräder mitKlasse A:Motorräder aller KlassenDie Erteilung erfolgt entweder nach dem zweiten Jahr der Erteilung des Führerscheins A beschränkt oder bei bestandener Prüfung im vollendeten 25. Lebensjahr. |
| Klasse S | Klasse SDreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 50 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) mit Motoren-/Antriebsarten: |