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Führerscheinklassen

Am 01.02.2005 wurde in Deutschland ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Zu den bis dahin bekannten Führerscheinklassen wurde die Führerscheinklasse S eingeführt.

Damit dürfen nun auch Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahren Auto fahren. Die Führerscheinklasse S gilt für Quads und Trikes, sowie so genannte Miniautos mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Derzeit schreibt das Führen von Quads nicht das Tragen eines Helms vor. Aktuelle Crashtests zeigen jedoch, dass dies ein großes Sicherheitsrisiko birgt.

Unter den Miniautos versteht man Leichtkraftautos, die nicht mehr als 350 kg Leermasse aufweisen. Sollte es sich bei diesem Kfz um ein Elektroauto handeln, wird das Gewicht der Batterie mit in die Leermasse mit einbezogen.



Im Folgenden bieten wir eine Übersicht der wichtigsten Führerscheinklassen in Deutschland an.

EU-Führerscheinklassen:

PKW-Klassen

Klasse B:

Kraftwagen bis 3,5 t
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Klasse BE:

    Diese Führerscheinklasse ist eine Zusatz der Klasse B.
    Mit ihm können Sie:
  • Anhänger über 750 kg , wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
  • führen

    Motorradklassen

    Mofaklasse:

    Mofas
    mit einer maximal 25 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig und einen Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

    Klasse M:

    Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • maximal 45 km/h bauartbestimme Höchstgeschwindigkeit
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Klasse A1:

    Leichtkrafträder
  • bis 125 ccm Hubraum
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimme Höchstgeschwindigkeit gefahren werden
  • Klasse A beschränkt:

    Motorräder mit
  • bis zu 25 kW Motorleistung
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
  • Klasse A:

    Motorräder aller Klassen
    Die Erteilung erfolgt entweder nach dem zweiten Jahr der Erteilung des Führerscheins A beschränkt oder bei bestandener Prüfung im vollendeten 25. Lebensjahr.

    Klasse S

    Klasse S

    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 50 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) mit Motoren-/Antriebsarten:
  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
  • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
  • News
     
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