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MPU

MPU ist die Abkürzung für medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch Idiotentest genannt. Dabei wird die Kraftfahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (z.B. TÜV) überprüft, wenn z.B.

  • Die Fahrerlaubnis mehr als einmal entzogen war oder
  • ein Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr gefahren ist
  • Der Fahrer mehr als einmal Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat
  • Die Fahrerlaubnis entzogen worden war, weil der Fahrer 18 oder mehr Punkte im Flensburger Zentralregister erreicht hatten oder
  • bei mehreren Straftaten, die entweder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
  • Bei früherem Drogenkonsum
  • Bei einer früheren Alkoholfahrt werden die Gutachter darauf achten, ob eine intensive Aufarbeitung stattgefunden hat, die auch für die Zukunft eine stabile Verhaltensänderung gewährleistet.

    Im Dezember 2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Nachweis von THC im Blut allein nicht ausreicht um den Führerschein einzuziehen. Begründet wurde dies, dass die Wirkung von Cannabis nach dem Konsum nach ca. 10 Stunden praktisch nicht mehr vorhanden ist, das THC aber immer noch im Blut nachweisbar ist.

    Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass der Konsum von Drogen nun am Steuer erlaubt ist. Auch weiterhin darf man nicht bekifft ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen. Eine Behörde kann aber nicht mehr pauschal den Führerschein einziehen.

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