Folgende Punkte sollten in jedem Kaufvertrag stehen.
Preis
Ausstattung
Übergabetermin
Bei dem Kauf eines Neufahrzeugs muss der Begriff Neufahrzeug im Vertrag stehen.
Sollten Sie ein Auto im Ausland erwerben, bedenken Sie, dass der Vertrag in der Landessprache geschrieben ist und der Händler nicht Ihre Sprache spricht. Lassen Sie sich gegebenen Falls von einem Dolmetscher begleiten.
Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Vertrag unterschrieben wurde. Diese Rechte können vom deutschen Recht abweichen.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf, sollten Sie eine Checkliste vom Fahrzeug machen und die Ergebnisse mit in den Vertrag einfließen lassen.
Seien Sie vorsichtig mit der Klausel ?gekauft wie gesehen? bei Gebrauchtfahrzeugen. Sollten nach dem Kauf ein Mangel am Auto erkennbar sein, die der Verkäufer nicht ausgeschlossen hat, haben Sie keine Gewährleistungsgarantie.