Neben dem klassischen Vermietungskonzept, gibt es seit einiger Zeit das Carsharing. Darunter versteht die organisierte gemeinschaftliche Nutzung von Pkws.
In Deutschland wird Carsharing in über 200 Städten und Gemeinden angeboten. Die überwiegende Anzahl der über 70 Carsharing-Organisationen ist als Verein organisiert. Neu gegründete Gruppen bilden zunächst meist eine GbR (BGB-Gesellschaft). Die großen Abieter sind i. d. R. GmbHs ,Genossenschaften, oder Aktiengesellschaften. Der Bundesverband CarSharing e.V. vertritt die Interessen der Carsharing-Organisationen und ermöglicht eine Quernutzung von Fahrzeugen in anderen Städten.
Dies führt zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und zu einer Verringerung des Flächenverbrauches sowie der treibhauseffektrelevanten Gasemissionen sowie zu einer vermehrten Nutzung des Öffentlichen (Personennah-) Verkehres.
CarSharing wirbt selber mit einer vollen Beibehaltung der individuellen Mobilität.