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Vollkasko

Eine Vollkasko-Versicherung sichert den Versicherten nur gegen Fahrzeugschäden am eigenen Auto ab, unabhängig vom Verursacher, also auch (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) durch Eigenverschulden. Vollkasko-Versicherungen empfehlen sich besonders für Neuwagen, da hier die Kosten für selbst zu finanzierende Reparaturen schnell sehr hoch werden können. Bei einem geringen Restwert des Fahrzeuges lohnt oft die hohe Versicherungsprämie einer Vollkasko nicht mehr, da die Jahresbeiträge schnell den kompletten Wert des Fahrzeugs erreichen können.


Die Vollkassko tritt in der Regel in folgenden Fällen ein:
  • mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben
  • das komplette Leistungspaket der Teilkasko.


    In der Regel werden bei einer Verschuldung durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit keine Leistungen erbracht.

    Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:

  • Alkohol: bei einem Promillewert von mehr als 1,1 Promille.
  • Rote Ampel: Ausnahmen machen Gerichte bei unübersichtlichen Kreuzungen.
  • Stop-Schild: Das Überfahren eines Stop-Schildes ist dann grob fahrlässig, wenn die Schilder gut erkennbar oder mehrfach aufgestellt sind.
  • Übermüdung: Das Einschlafen eines Autofahrers ist nur dann grob fahrlässig, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Anzeichen der Übermüdung hinwegsetzte.
  • Überhöhte Geschwindigkeit: Wer innerhalb einer geschlossen Ortschaft mehr als 75 km/h auf dem Tacho hat, verliert den Versicherungsschutz.
  • Rauchen: Qualmen im Auto ist dann grob fahrlässig, wenn sich der Fahrer z.B. nach einer heruntergefallen Zigarette bückt.
  • Telefonieren: immer grob fahrlässig, wenn beim Telefonieren ein Unfall passiert.
  • Tiere/Mitfahrer: Wenn Tiere oder Mitfahrer den Führer des Kfz ablenken. Auch das Tragen von Stöckel-/Plateauschuhen oder ein heftiges Niesen während der Fahrt, die Suche nach einem Gegenstand oder das Lesen des Stadtplans kann bereits als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
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