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Verkehrsrechtsschutz

Bei dieser speziellen Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen im Bereich Straßenverkehr wahrnehmen kann.

So werben zu mindestens die Versicherungen. Da die Leistungen dieser Versicherung nicht gesetzlich festgelegt sind, hat jede Versicherung ihren eigenen Leistungskatalog. Dieser sollte sehr genau und gewissenhaft durchgelesen werden, so dass im Falle einer Beanspruchung kein ?böses Erwachen? entsteht. So werden z.B. Verhandlungen über ein Parkverbot meist nicht durch eine übliche Verkehrsrechtsschutzversicherung finanziert.

Nicht immer ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig. Wenn Sie einen Anwalt benötigen, auf Grund eines durch Sie unverschuldeten Unfalls, werden diese Kosten von der Haftpflichtversicherung des Verschuldeten getragen, so dass Sie für solche Fälle überhaupt keine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen.
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