Bei dieser speziellen Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen im Bereich Straßenverkehr wahrnehmen kann.
Nicht immer ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig. Wenn Sie einen Anwalt benötigen, auf Grund eines durch Sie unverschuldeten Unfalls, werden diese Kosten von der Haftpflichtversicherung des Verschuldeten getragen, so dass Sie für solche Fälle überhaupt keine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen.