Im folgenden Abschnitt, möchten wir Ihnen eine Tabelle der Steuerklassen zeigen:
Tabelle der Kfz Steuerklasssen
| Ottomotor | Dieselmotor | |
| Euro 3 und besser (Euro 4, etc.) sowie Drei-Liter-Auto seit 01.01.2004 | 6,75 Euro | 15,44 Euro |
| Euro 2: seit 01.01.2004 | 7,36 Euro | 16,05 Euro |
| Euro 1 und vergleichbare Normen: bis 31.12.2004 |
10,84 Euro | 23,06 Euro |
| ab 01.01.2005 | 15,13 Euro | 27,35 Euro |
| andere, für die Fahrverbot bei Ozonalarm nicht galt: bis 31.12.2004 |
15,13 Euro | 27,35 Euro |
| ab 01.01.2005 | 21,07 Euro | 33,29 Euro |
| wenig Schadstoffgeminderte, für die Fahrverbot bei Ozonalarm galt: bis 31.12.2004 |
21,07 Euro | 33,29 Euro |
| seit 01.01.2005 | 25,36 Euro | 37,58 Euro |
| übrige: | 25,36 Euro | 37,58 Euro |
Kfz Steuer bei Sonderkennzeichen:
Kfz Steuer bei Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen werden für einen nach vollen Monaten zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres zugeteilt. Hierbei wird die KFZ Steuer tagesweise berechnet. Sie ist im Voraus zu entrichten.Kfz Steuer bei Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden zur einmaligen Verwendung (z.B. Überführungen) ausgegeben. Sie sind für höchstens 5 Tage gültig und unterliegen keiner KFZ SteuerKfz Steuer bei Ausfuhrkennzeichen
Wird ein Auto entgütlig aus dem Ausland ausgeführt, kann für solche Zwecke ein Ausfuhrkenzeichen vergeben werden. Diese Kennzeichen sind für die Dauer von 3 Monaten von der KFZ Steuer befreit. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen eine Gültigkeit von mehr als 3 Monaten hat, oder ein weiteres erteilt wurde.Kfz Steuer bei Oldtimer- und rote Kennzeichen
Oldtimerkennzeichen werden für Fahrzeuge erteilt, deren Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurück liegt und hauptsächlich zur Pflege des kraftfahrzeugstechnischen Kulturgutes eingesetz werden. Eine Begrenzung der Jahresfahrleistung gibt es nicht. Genauere Voraussetzungen der Annerkennung eines oltimer-Kennzeichen sind in der StVZO geregelt.Kennzeichen dieser Klasse unterliegen einer pauschalen KFZ Steuer von 46,02? für Krafträder oder 191,73? für übrige Fahrzeuge.
Quelle: Bundesminsterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen