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Was tun bei einem Unfall
- Erste Hilfe
- Unfallstelle absichern
Stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass die eingeschaltete Warnblinkanlage gut sichtbar für den Verkehr ist. Das Auto sollte nicht zu dicht an der Unfallstelle stehen, denn es könnte durch eine Folgekollision eine Gefahr für Sie selber werden. Der Mindestabstand sollte 10m nicht unterschreiten.
Stellen Sie ein Warndreieck in mindestens 100m Entfernung auf. Bei Kuppen und Kurven muss das Warndreieck davor aus Richtung des zu warnenden Verkehrs aufgestellt werden. 100m sind 100 große Schritte. Dies sollte wirklich eingehalten werden, denn ein Warndreieck in 30m Entfernung nutzt dem Verkehr nichts, da dann nicht mehr genug Zeit und Weg zum reagieren bleibt.
- Setzen Sie einen Notruf ab.
Denken Sie dabei an die 5 W
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Polizei rufen?
Die Polizei sollte in folgenden Fällen immer informiert werden:
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Daten der Unfallbeteiligten notieren
Am besten ist es, wenn Sie einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Dieser ist in den gängigsten Sprachen geschrieben und beinhaltet alle wichtigen Daten.
Lassen Sie dieses Formular auch von dem Unfallgegner unterschreiben. Versichern Sie, dass dies kein Schuldeingeständnis ist.
Wenn eine Kamera vorhanden ist, sollten Sie die Unfallstelle von allen Seiten fotografieren.
Sollte ein solcher Unfallbericht nicht vor Ort sein notieren Sie sich folgende Daten Ihres Unfallgegners.
Sind die Versicherungsdaten unbekannt, wenden sie sich den ?Zentralruf der Autoversicherer? unter Telefon: 01 80 - 2 50 26.
Handelt es sich um eine im Ausland versichertete Person, sollten Sie unter 040 / 33 440-0 beim Deutschem Büro Grüne Karte melden.
- Unfallgegner ist nicht an der Unfallstelle (z. B. Parkschaden)
Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen (weil Sie beispielsweise ein geparktes, leeres Auto beschädigt haben), sind Sie nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) immer verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten. Die jeweils notwendige Wartezeit hängt von den Umständen ab. Die Dauer der Wartezeit hängt von der Schwere des Schadens, dem Ort und der Tageszeit ab. Haben Sie z. B. ein anderes Fahrzeug beim Einparken beschädigt, bewerten Gerichte etwa 30 Minuten als angemessene Zeit. Entfernen Sie sich anschließend doch, sollten Sie zumindest am Unfallort Namen und Anschrift hinterlassen und unmittelbar (soweit bekannt) dem Unfallgegner/Unfallbeteiligten, ansonsten einer nahe gelegenen Polizeidienststelle, ihre Unfallbeteiligung mitteilen. Andernfalls können Sie sich strafbar machen! Eine Visitenkarte am beschädigten Fahrzeug alleine reicht nicht aus!
- Wildunfall
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Versicherung informieren
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