Nach dem Gesetz zur Durchführung der Straßenverkehrsunfallstatistik liegt ein meldepflichtiger Unfall vor, wenn in Folge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt, oder Sachschäden aufgrund von bestimmten Unfallursachen verursacht worden sind.
- Unfälle mit Personenschaden
- Unfälle mit Sachschaden
Die Höhe des Sachschadens hat keinen Einfluss auf eine polizeiliche Unfallaufnahme!
Aufgrund dieser Abgrenzung werden in einigen Bundesländern Verkehrsunfälle mit unbedeutendem Fehlverhalten der Verursacher und Wildunfälle nicht mehr von der Polizei Holstein aufgenommen. Sie werden lediglich noch zahlenmäßig erfasst. Bei der Schadensregulierung sind die Unfallbeteiligten auf sich selbst gestellt. Die Polizei unterstützt gegebenenfalls bei der Personalienfeststellung oder im Zusammenhang mit angefahrenem Wild bei der unverzüglichen Benachrichtigung des Jagdausübungsberechtigten. Letzteres ist aus Tierschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben.