In vielen Ländern kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In manchen müssen sie sogar eine Gebühr zahlen, wenn die Polizei gerufen wurde und diese nicht wirklich notwendig ist (Bagatellschaden bis circa 2.000 Euro Sachschaden je Beteiligter).
Sie sollten immer die Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, wenn Streit mit dem Kontrahenten über die Schuld ausbricht, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat, oder wenn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist.
Des Weiteren sollten Sie gegenüber der Polizei Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen, bei Zweifel über den Unfallhergang aber keine weiteren Einzelheiten nennen. Nur bei eindeutig eigenem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren. Notieren Sie in jedem Fall Namen und Dienststelle der Polizeibeamten.