|
|
|
|
Verkehrsregeln Italien
Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten
Straßenbahnen haben immer Vorrang
das Mitführen gefüllter Ersatzkanister ist verboten
Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 ? 15.03 d.J. erlaubt
Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta ?Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht
Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld ab 33 Euro) sowie im Tunnel
Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)
privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads gerechnet werden.
Ab dem 1. April 2004 ist das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben
|
|
|
|