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Verkehrsregeln Italien

  • Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten

  • Straßenbahnen haben immer Vorrang
  • das Mitführen gefüllter Ersatzkanister ist verboten
  • Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 ? 15.03 d.J. erlaubt
  • Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta ?Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht
  • Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld ab 33 Euro) sowie im Tunnel
  • Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)
  • privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
  • Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads gerechnet werden.
  • Ab dem 1. April 2004 ist das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben
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