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Verkehrsregeln Österreich

  • Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben

  • im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
  • gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Halte- und Parkverbot
  • Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist gebührenpflichtig
  • Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
  • an Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
  • auf Bergstraßen ist Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
  • Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen: 40 km/h
  • Blaulichtgebühr von 36 ?, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird und keine Personenverletzungen vorliegen
  • unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage und hoher Entschädigung geahndet werden
  • Spikesreifen (max. 2 mm) (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) nur Juni - September für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern, die den genormten Spikesaufkleber am Heck angebracht haben ( bei OEAMTC erhältlich) nicht erlaubt
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