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Verkehrsregeln Österreich
Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben
im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Halte- und Parkverbot
Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist gebührenpflichtig
Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
an Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
auf Bergstraßen ist Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen: 40 km/h
Blaulichtgebühr von 36 ?, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird und keine Personenverletzungen vorliegen
unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage und hoher Entschädigung geahndet werden
Spikesreifen (max. 2 mm) (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) nur Juni - September für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern, die den genormten Spikesaufkleber am Heck angebracht haben ( bei OEAMTC erhältlich) nicht erlaubt
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